Umfassend und engmaschig dokumentiert schildere ich hier den Fall einer massiven und bis heute andauernden Diskriminnierung einer
schwerbehinderten und chronisch kranken Antragstellerin einer Erwerbsminderungsrente.
Dabei vernichtete die Rentenversicherung begünstigende schutzwürdige Akten der Klägerin während des laufenden Rentenverfahrens, verstieß mehrfach gegen den Schutz ihrer persönlichen Daten, "Übersah" ein für die Klägerin eindeutig begünstigendes Gutachten, daß von ihrem eigenen beratungsärztlichen Dienst erstellt worden war(!) und konnte bei einer Überbrüfung gemäß § 44 SGB X keinerlei eigene Fehler finden, nicht einmal im Widerspruchsverfahren....Um das Faß voll zu machen, diffamiert die Rentenversicherung Bund dann anschließend auch noch die Versicherte, indem Sie öffentlich bestreitet, begünstigende Beweis-Akten der Versicherten vernichtet zu haben - diese hatte sie kurze Zeit zuvor noch schriftlich gegenüber uns und dem Datenschutzbeauftragten Peter Schaar noch zugegeben!
Das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen arbeitete so eng mit der Rentenversicherung zusammen, daß sie angeblich von diesen zahlreichen Rechtsverstößen nichts bemerkt hatten. Dabei beauftragten sie unter anderem eine fachfremde Sachverständige, die den Gerichten gegenüber zwei Gutachten uminterpretierte und für 50 Minuten Begutachtungsdauer dann über 1000 Euro von der Staatskasse kassierte.
Obwohl die Klägerin dieses Gutachten vor und nach der Begutachtung umfangreich begründet angefochten hatte, wurde ihr hierzu von allen Gerichten das rechtliche Gehör verweigert!
Rechtsverstöße: Verstoß gegen Art 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz), Verstoß gegen Art. 20 GG (Gewaltenteilung) und Verrstoß gegen Art. 103 GG (Verweigerung des rechtlichen Gehörs)
Da das Landessoozialgericht Niedersachsen Bremen aufgrund zahlreicher, erwiesen unwahrer Falschbehauptungen die Klägerin zum reinen Objekt des Verfahrens herabwürdigt und sie im Urteil verleumdet, diffamiert und beleidigt, indem es ihr "Faulheit" unterstellt ("selbstgewählte Inaktivität" steht im Urteil), verstößt das Landessozialgericht damit auch noch gegen die Grundlagen unserer Verfassung gemäß Art. 1 GG (Menschenwürde)
Der Unrechtszustand dauert an, aber jetzt werde ich nochmals die Gerichte bemühen, um die Rechtsaufsicht der Rentenversicherung, das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS, zu einer Revision dieser skandalösen Rechtsbeugung zu veranlassen!
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